Urlaub „deluxe“ mit einem extra Stern für Ihre Gesundheit!
Wir müssen uns noch etwas gedulden bis wir uns Wiedersehen... Wir eröffnen unser Klein Fein Hotel am 1. Mai und sind schon voller Vorfreude. Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit Ihr Wunschzimmer zu reservieren. Wir haben für Sie unsere Stornobedingungen angepasst und gewähren für alle Buchungen 2021 kostenfreie Stornierung bis zu 7 Tage vor Reiseantritt. So haben Sie in diesen "besonderen Zeiten" etwas mehr Sicherheit.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr unter +39 0473 96 72 97 oder per e-mail info@anderlahn.com
Reiserücktrittsversicherung
Klein Fein Hotels Reiserücktrittsversicherung – PREISWERT UND UNKOMPLIZIERT
Die Hoteleigene Reiserücktritts-Versicherung muss bei der Zimmerreservierung mitgebucht werden und wird bei Ihrer Abreise in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchungsbestätigung mit, dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten.
Reiserücktrittsversicherung im Detail
Der Preis beträgt pro gebuchten Urlaubstag für einen Erwachsenen 3,50 Euro . Die Reiserücktrittsversicherung bedeutet für Sie einen enormen Vorteil: Bei einer Stornierung ohne Reiseversicherung gelten folgende Stornobedingungen, die die Bezahlung eines nicht unerheblichen Teiles der gebuchten Leistungen vorsehen.
Stornobedingungen:
bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
Weniger als 7 Tage vor Anreise stellen wir 80% des Gesamtpreises in Rechnung
Bei vorzeitiger Abreise wird der Gesamtbetrag berechnen
Bei einer Buchung die mehr als zwei Zimmer umfasst, kann die hoteleigene Versicherung nicht abgeschlossen werden.
BEI WELCHEN EREIGNISSEN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ
Unerwartete schwere Krankheit des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt
Tod, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder eine unerwartet schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Großeltern, Groß-,Stief-,Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-,Schwieger-,Enkelkinder)
Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
*Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden sind nur versichert, wenn Sie unerwartet akut werden.